Energiesenkung am Arbeitsplatz

Infolge der Energiekrise, die in Europa im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Gasversorgung nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine aufgetreten ist, hat die Regierung der Tschechischen Republik Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs aufgrund ihrer Knappheit und hohen Preise ergriffen. Aufgrund der hohen Energiepreise und der Erhöhung der Vorauszahlungen für deren Erstattung hat die Regierung beschlossen, den Arbeitgebern mit einer ihrer Maßnahmen zu helfen, dank derer die Arbeitgeber in der folgenden Heizperiode erheblich Energie sparen können.

Am 26. September 2022 genehmigte die Regierung mit Beschluss Nr. 813 einen Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums, der die Regierungsverordnung Nr. 361/2007 Slg. ändert, die die Bedingungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festlegt. Die Regierungsverordnung Nr. 361/2007 Slg. unterscheidet zwischen verschiedenen Arbeitsklassen, für die sie immer die mögliche minimale und maximale Temperatur am Arbeitsplatz festlegt. Bei Arbeiten mit geringer körperlicher Aktivität, wo wir z.B. Büro-, Verwaltungs- oder Labortätigkeiten einordnen, sinkt die minimal mögliche Temperatur von derzeit 22°C auf 18°C. Der Wechsel erfolgt auch in überwiegend sitzend ausgeübten Berufen, die mit leichter manueller Arbeit mit den Händen verbunden sind, wie KassiererInnen, NäherInnen, FahrerInnen eines Personenkraftwagens oder Produktionsmitarbeiter, wo die niedrigstmögliche Mindesttemperatur abgesenkt wurde die bisherigen 18°C ​​auf 16°C. Der Temperaturrückgang betraf auch sanitäre Einrichtungen, in denen Mitarbeiter normalerweise nur einen kleinen Teil ihrer Arbeitszeit verbringen. In den Waschräumen und Duschen darf von ursprünglich 22°C nur noch auf 19°C geheizt werden. Zur Abwechslung sinkt die Temperatur in den Umkleiden von 20°C auf 18°C, in den Toiletten sinkt die Temperatur sogar von ursprünglich 18°C ​​auf nur noch 15°C.

Obwohl die Änderung unbedeutend erscheinen mag, ermöglicht sie es Arbeitgebern, bis zu zehntausend Kronen pro Jahr zu sparen. Natürlich kommen auch andere Maßnahmen des Arbeitgebers im Kampf gegen hohe Energiepreise, wie Homeoffice-Ermöglichung, Arbeitszeitverkürzung oder Änderung der Arbeitsstätte, in Betracht, dies liegt aber im reinen Ermessen des Arbeitgebers.

Die Novelle der neu beschlossenen Maßnahme zur Senkung der Temperatur am Arbeitsplatz kann Arbeitgebern wirksam helfen, die Ausgaben für ihre Tätigkeit zu reduzieren, ändert jedoch nichts an der Verpflichtung des Arbeitgebers, durch geeignete Sicherheitsorganisation ein sicheres und gesundheitsfreies Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen zu schaffen und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken am Arbeitsplatz.