trustberg & friends prague edition

Letzten Donnerstag haben wir die erste Station der vierteljährlichen Partys von trustberg and friends in der Buddha Bar Prague veranstaltet. Seit Ende letzten Jahres ist Gründer und Rechtsanwalt Robert Tschöpl stolzer trustberg-Partner für Tschechien, was auch der Grund für die Standortwahl war.

Sowohl andere Partner als auch bestehende oder potenzielle Mandanten waren anwesend. Gibt es einen besseren Weg, um die Zusammenarbeit zu besprechen und die Kundenbeziehungen zu stärken, als bei einem guten Abendessen oder einem Glas Wein? 🥂

Hoffentlich sehen wir auch andere potenzielle und bestehende Mandanten, sowie Partner beim nächsten Treffen. Vielen Dank an alle, die gekommen sind, für einen großartigen Abend und schöne gemeinsame Momente. Ein persönliches Treffen ist ja doch besser, als eine bloß E-Mail vom Mandanten oder Rechtsanwalt. 👩🏼‍💼

Wenn Sie Eindrücke oder Erfahrungen vom Donnerstagabend haben, teilen Sie diese unter #trustbergpragueedition. Gerne schauen wir uns Ihre Beiträge an. ✨👀

Mehr dazu hier: Instagram und LinkedIn

Budgetsicherheit

Transparente Preisliste zum Download? Von einem Anwalt? 👀 Gibt es doch nicht, oder?

Oh doch! Wir wollen nur das Beste für unsere Mandanten – und damit meinen wir nicht nur die erbrachten anwaltlichen Leistungen, sondern die gesamte Zusammenarbeit mit uns. Einige Rechtsangelegenheiten können eher unklar erscheinen und sind nicht immer mit einer positiven Erfahrung verbunden. Genau aus diesem Grund möchten wir unseren Mandanten zumindest einen stabilen Punkt bei der Lösung ihrer Rechte und Ansprüche bieten.

Nach Gründung einer Lizenzpartnerschaft mit der Anwaltskanzlei trustberg haben wir uns für ein ähnliches Preislistenmodell entschieden: the price list 📜

Wir konzentrieren uns auf Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Versicherungen und Joint Ventures. Gleichzeitig wissen wir, dass die Zeit unserer Kunden wertvoll ist. Mit diesem Schritt wollen wir unerfüllte Angebote oder Nachfragen minimieren und die Enttabuisierung der Anwaltsvergütung unterstützen, um juristische Dienstleistungen menschlicher zu gestalten. Wir, von Tschöpl & Partner, stehen für Preistransparenz. 👐🏼

Da die Preisliste hauptsächlich auf Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug und Fälle im Zusammenhang mit unserer lizenzierten Partnerschaft angewendet wird, sind die Preise in EUR angegeben. Wir machen Sie auf den Vorbehalt der individuellen Preisgestaltung und den Vorbehalt in Bezug auf die Veordnung Nr. 177/1996 Slg., tsch. Rechtsanwaltstarif aufmerksam.

Die Preisliste können Sie hier herunterladen: https://tschopl.cz/cenik/

Pour Féliciter 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und viele Erfolge im neuen Jahr 2023. Vielen Dank für Ihre bisherige Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen.

Herzlich,
Ihr Team Tschöpl & Partner

Unterricht an der Juristischen Fakultät in Brno

Unsere Kanzlei unterstützt jedes Jahr die Fächer Deutsches und Österreichisches Prozessrecht und Österreichisches und Schweizerisches Prozessrecht an der Juristischen Fakultät der Masaryk-Universität. 👨‍🎓 Traditionell endet der Kurs mit einem simulierten Gerichts- oder Mediationsverfahren, bei dessen Organisation wir mithelfen. Die Studenten können versuchen, einen realen Zivil- oder Arbeitsrechtsfall zu lösen, wobei das Gewinnerteam in einem simulierten Prozess auf der Seite des Klägers steht. 🗯

In diesem Jahr konnten wir sogar am Unterricht teilnehmen. Letzte Woche wurde der Kurs von Robert Tschöpl besucht, der mit den Studierenden über Grundlagen und Praxis der tschechischen Mediation diskutierte. Heute nahm Sabine Carla Kopřiva teil, die gemeinsam mit Lehrassistentin J. Wolf den Kurs über Mediationsverfahren in Deutschland leitete und sich einen hervorragend aufbereiteten Vortrag über Staatsanwaltschaft in DE und AUT anhörten durfte.

Nächste Woche stellen wir den Studierenden das Mediationsverfahren in Österreich vor, und dann können sie sich auch gleich mit einem Fall aus der Praxis auseinandersetzen. In diesem Semester müssen sie sich mit Mängeln aus dem Kaufvertrag befassen. Nun, wie wird das alles ausgehen? Das sehen Sie am 1. 12. 2022 bei unserem simulierten Mediationsverfahren! Wir können es kaum erwarten! 👀

Energiesenkung am Arbeitsplatz

Infolge der Energiekrise, die in Europa im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Gasversorgung nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine aufgetreten ist, hat die Regierung der Tschechischen Republik Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs aufgrund ihrer Knappheit und hohen Preise ergriffen. Aufgrund der hohen Energiepreise und der Erhöhung der Vorauszahlungen für deren Erstattung hat die Regierung beschlossen, den Arbeitgebern mit einer ihrer Maßnahmen zu helfen, dank derer die Arbeitgeber in der folgenden Heizperiode erheblich Energie sparen können.

Am 26. September 2022 genehmigte die Regierung mit Beschluss Nr. 813 einen Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums, der die Regierungsverordnung Nr. 361/2007 Slg. ändert, die die Bedingungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festlegt. Die Regierungsverordnung Nr. 361/2007 Slg. unterscheidet zwischen verschiedenen Arbeitsklassen, für die sie immer die mögliche minimale und maximale Temperatur am Arbeitsplatz festlegt. Bei Arbeiten mit geringer körperlicher Aktivität, wo wir z.B. Büro-, Verwaltungs- oder Labortätigkeiten einordnen, sinkt die minimal mögliche Temperatur von derzeit 22°C auf 18°C. Der Wechsel erfolgt auch in überwiegend sitzend ausgeübten Berufen, die mit leichter manueller Arbeit mit den Händen verbunden sind, wie KassiererInnen, NäherInnen, FahrerInnen eines Personenkraftwagens oder Produktionsmitarbeiter, wo die niedrigstmögliche Mindesttemperatur abgesenkt wurde die bisherigen 18°C ​​auf 16°C. Der Temperaturrückgang betraf auch sanitäre Einrichtungen, in denen Mitarbeiter normalerweise nur einen kleinen Teil ihrer Arbeitszeit verbringen. In den Waschräumen und Duschen darf von ursprünglich 22°C nur noch auf 19°C geheizt werden. Zur Abwechslung sinkt die Temperatur in den Umkleiden von 20°C auf 18°C, in den Toiletten sinkt die Temperatur sogar von ursprünglich 18°C ​​auf nur noch 15°C.

Obwohl die Änderung unbedeutend erscheinen mag, ermöglicht sie es Arbeitgebern, bis zu zehntausend Kronen pro Jahr zu sparen. Natürlich kommen auch andere Maßnahmen des Arbeitgebers im Kampf gegen hohe Energiepreise, wie Homeoffice-Ermöglichung, Arbeitszeitverkürzung oder Änderung der Arbeitsstätte, in Betracht, dies liegt aber im reinen Ermessen des Arbeitgebers.

Die Novelle der neu beschlossenen Maßnahme zur Senkung der Temperatur am Arbeitsplatz kann Arbeitgebern wirksam helfen, die Ausgaben für ihre Tätigkeit zu reduzieren, ändert jedoch nichts an der Verpflichtung des Arbeitgebers, durch geeignete Sicherheitsorganisation ein sicheres und gesundheitsfreies Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen zu schaffen und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken am Arbeitsplatz.

Nach verpfuschter Schönheits-OP in Tschechien – Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz

Es gibt immer Menschen, die mit ihrem Äußeren nicht zufrieden sind und sich unwohl in ihrer Haut fühlen. Die Lippen sind nicht voll genug, die Haut ist nicht mehr straff genug und an den Augenlidern könnte auch was gemacht werden. Von einer Schönheits-OP erhoffen sich Frauen und Männer Abhilfe. Da solche Eingriffe im Ausland jedoch kostspielig sind, wird häufig nach einer günstigeren Alternative gesucht und die finden auch viele deutsche Bürger in Tschechien.

In Tschechien haben die entsprechenden Schönheitskliniken durch ihre günstigen Preise einen enormen Zulauf auch aus dem benachbarten Ausland. Vermittlungsagenturen arbeiten über Google- und Facebook-Werbungen und wecken so den Bedarf noch kostengünstigen Lösungen.

Günstiger muss nicht qualitativ schlechter sein, dennoch geht nicht jeder Eingriff gut und das Ergebnis ist für die Betroffenen enttäuschend. Statt einen Schönheitsmakel loszuwerden, fühlen sie sich nach dem Eingriff entstellt. So kann es vorkommen, dass die OP unästhetische Narben hinterlässt oder unverhältnismäßig stark schmerzende Entzündungen auftreten. Ein weiteres Problem: Mit deutschem Recht kann man inkompetenten Operateuren in Tschechien nicht beikommen. Hier funktioniert nur eine Klage nach tschechischem Recht und eine Vertretung durch einen in Tschechien zugelassenen Anwalt.

Der Leidensdruck der Opfer ist groß. Das kann zu weiteren gesundheitlichen Problemen – auch seelischen – führen. Auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann erschwert sein, wenn die Schönheits-OP das Gegenteil ihres eigentlichen Zwecks erreicht hat.

Solche misslungenen Schönheits-OPs können zu Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen führen.

Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl und sein Team sind sowohl in Tschechien als auch international tätig und kennen sich mit der Problematik verpfuschter Schönheits-OPs in Tschechien aus. Den Opfern können durch die verpfuschte OP umfangreiche Ansprüche entstanden sein.

„Die Ansprüche beginnen mit Erstattung der Heilungs- und Pflegekosten, wenn jene nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind, und geht weiter über die Erstattung des Verdienstausfalls bis zu Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz für entstandene Sachkosten“, sagt Rechtsanwalt Mgr. Tschöpl.

Empfehlenswert sei auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens, um die Ansprüche und ihre Höhe zu untermauern. Der Sachverständiger soll feststellen, ob tatsächlich ein Arztfehler bei der Behandlung vorliegt und den Umfang des Schadens bewerten. „Daraus ergibt sich dann die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs der geltend gemacht wird“, so Rechtsanwalt Mgr. Tschöpl. Als Anspruchsgegner kommen sowohl der behandelnde Arzt als auch die Klinik in Betracht.

Bei einer Klage müssen Opfer sich nicht befürchten, dass Verfahrensgebühren im voraus bezahlt werden müssen. Das erleichtert Klagen und auch Deutsche Rechtsschutzversicherungen müssen bei Klagen im Ausland eintreten, wenn die Klage erfolgversprechend ist.

Hierfür steht Rechtsanwalt Mgr. Tschöpl als Ansprechpartner in deutscher Sprache zur Verfügung.

MOOT COURT FRÜHLING 2022

Das nächste erfolgreiche Jahr unseres Mini Moot Courts ist vorbei! Das diesjährige Thema der simulierten Gerichtsverhandlung im Frühjahr im Fach „Deutsches und Schweizerisches Prozessrecht“ war ein medizinisches Verfahren contra lege artis. Hierbei geht es um einen Bereich, mit dem wir uns schon lange intensiv beschäftigen und den wir auch den Studierenden näher bringen wollten. Außerdem haben wir uns dieses Jahr für Mediation entschieden, wobei unser Team nur zugehört und die Bereitschaft und das hohe Deutschniveau der Studenten bewundert hat! Die Leitung lag grundsätzlich vollständig in den Händen der Studenten, die sich nach unseren Eindrücken perfekt vorbereitet haben! Wir bedanken uns für einen angenehmen Vormittag und wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg in der Prüfungsphase!

Pour Féliciter 2021

Sehr geehrte Klienten und Interessenten,

Wir wünschen Ihnen ruhige Weihnachtstage und ein Frohes neues Jahr 2021.

Ihr

Tschöpl & Partner

Verantwortung des Eigentümers für Straßen und Gehwege

Mit dem sich nahendem Winter tritt wieder die Frage der Verantwortung der Eigentümer oder der Verwalter von Gehwegen und Straßen auf. Wer von den beiden ist eigentlich verantwortlich für Schäden? Wie wird beispielsweise der durch einen Sturz verursachter Gesundheitsschaden kompensiert? Das tschechische Verfassungsgericht hat kürzlich zu diesen Fragen Stellung genommen, wodurch die derzeitige Entscheidungspraxis des Obersten Gerichtes grundlegend geändert wurde.

Im Fall des Gehweges, ist der Eigentümer gewöhnlich die Gemeinde, in der sich der Gehweg befindet. Gemäß § 27 der tschechischen Straßenverkehrsordnung (13/1997) hat die Gemeinde Schadenersatzpflicht, wenn ein Schaden wegen mangelhafter Betreuung des Gehweges verursacht wird.

Die Gemeinde kann sich aber von dieser Schadensersatzpflicht befreien, wenn sie nachweisen kann, dass es außer ihrer Kompetenzen war, diesen Mangel zu beseitigen oder die Fußgänger auf diesen aufmerksam zu machen. Es ist also wichtig, die Umstände des Falles zu berücksichtigen.

Wenn zum Beispiel Schnee während der Nacht fällt und jemand sich noch in der Nacht verletzt, wird die Gemeinde wahrscheinlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden, dagegen wird die Situation aber anders sein, wenn es während des Tages passiert und noch auf einem Gehweg, der oft benutzt wird.

Auch das Benehmen des Verletzten muss während der Abschätzung der Höhe des Schadensersatzes berücksichtigt werden. Der Schadensersatz kann verringert werden, wenn der Verletzte sich so benommen hatte, dass der Schaden durch sein Verhalten wahrscheinlicher wurde. Zum Beispiel, wenn der Verletzte ungeeignete Winterschuhe trägt oder betrunken war.

Um Schadensersatz erhalten zu können, ist es erforderlich, notwendige Nachweise vorzulegen. Zu denen gehören zum Beispiel Fotografien, die den Umstand des Gehweges in der Zeit des Umfalls nachweisen können.

Der Verletzte kann nicht nur Schadensersatz fordern, sondern auch Schmerzensgeld, Ersatz des Verdienstentgangs, Aufwandsentschädigung verknüpft mit gesundheitlicher Betreuung und, im Fall dauerhafter Verletzung, kann auch Schadenersatz wegen erschwerter Teilnahme am gesellschaftlichen Leben anfordern werden.

 

Verantwortung der Eigentümer des Grundstücks

Wenn es sich um öffentlich zugängliche Grünstücke handelt, die nicht der Gemeinde gehören so wie zum Beispiel Parkplätze eines Unternehmers, gilt trotzdem für die Gemeinde die Verpflichtung solche Grundstücke zu betreuen, um mögliche Unfälle zu vermeiden.

Eigentümer haben deshalb die Verpflichtung angemessene Maßnahmen zu ergreifen, damit keine Gefahr für Fußgänger entsteht. Dieser muss zum Beispiel seinen Parkplatz mit Salz bestreuen, um das Eis im Winter zu entfernen. Wenn es sich um Eigentümer des Hauses handelt, muss er Schnee und Eiszapfen von seinem Dach entfernen, damit sie niemandem durch Fall verletzen können.

Auch in diesem Fall kann sich der Eigentümer von dieser Verantwortung teilweise befreien, und zwar nämlich so, dass er in angemessener Weise auf die Gefahr aufmerksam macht.

 

Standpunkt des Verfassungsgerichtes

Im Urteil vom 12. April 2016, Aktenzeichen I. ÚS 2315/15, geht das Verfassungsgericht davon aus, dass „nur einen „unvorhersehbare Änderung“ der Begehbarkeit die erwähnte Verantwortung gemäß dem tschechischen Recht nach Angaben des Obersten Gerichtes begründet. Das Oberste Gericht hat jedoch nicht erklärt, warum diese Betonung auf das Wort „vorhersehbar“ gelegt werden wollte. Wird nämlich die Betonung auf anderen Worten gelegt, kann man anhand einer Interpretation zu entgegengesetzten Ergebnissen kommen. Das Oberste Gericht bietet hier keine wesentliche Begründung für diesen Ansatz. Wenn der Bürgersteig gefroren ist, kann ein Fußgänger das Risiko von Stürzen und Unfällen im Allgemeinen vorhersehen. Daher ist der Fußgänger verpflichtet, sich an seine solche Situation anzupassen und zu versuchen, seine möglichen Verletzungen zu verhindern. Selbst wenn ein Fußgänger dies tut, kann er ausrutschen und einen Schaden erleiden, da der Zustand der Straße keine sichere Bewegung erlaubt. Die Ansicht des Obersten Gerichtes, dass ein Fußgänger in solchen Situationen keine Entschädigung für Schäden nach der Straßenverkehrsordnung erhalten sollte, basiert auf der Verwendung der Wortes „vorhersehbar“, wobei ansonsten kein weiteres legitimes Ziel oder einen rationale Rechtfertigung verfolgt wird.“